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U5-Abschnitt: Finanzierung beschlossen

U5 „auf Kurs“: 2033 soll die U5 am Borgweg halten, 2035 dann auch auf Höhe Kampnagel. Jetzt hat der Senat die Finanzierung für den U5-Abschnitt von der City Nord bis Jarrestraße beschlossen.

Visualisierung zeigt Bahnsteig der U5-Haltestelle Jarrestraße, es gibt lila Farbakzente an den Bahnsteigtüren und Fassaden. Die Decke ist grau mit einem weißen Wellendesign.

Die Planungen für den nächsten Abschnitt der U5 von City Nord bis Jarrestraße sind abgeschlossen und sollen noch im Herbst dieses Jahres zur Genehmigung eingereicht werden. Der finale Planungsstand wurde bereits im Juni auf Kampnagel vorgestellt und diskutiert. Einen Bericht zur Veranstaltung können Sie hier nachlesen.  

Jetzt wurde ein wichtiger Schritt zur Realisierung erreicht: Der Hamburger Senat hat die Finanzierung für diesen Abschnitt beschlossen. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 1,5 Mrd. Euro. Im kommenden Oktober soll der Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft folgen und im nächsten Jahr soll der Antrag auf Fördermittel über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beim Bund gestellt werden. Aufgrund des positiven Nutzen-Kosten-Faktors von 1,23 der gesamten U5, können so bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten vom Bund übernommen werden.

 

FAQ

Wie setzen sich die Kosten für die U5 zusammen?

Neben den eigentlichen Bau- und Planungskosten werden in der Kostenprognose auch Vorsorgepositionen für mögliche Risikofaktoren und Kostenvarianzen sowie inflationsbedingte Preissteigerungen einberechnet. Damit ist die Prognose sehr vorausschauend und wird dem Anspruch des kostenstabilen Bauens gerecht.

Wer sagt einem, dass die Kosten nicht noch weiter steigen wie etwa bei der Elphi?

Die U5 wird keine zweite Elbphilharmonie. Als Folge der Elbphilharmonie wurden die Grundlagen des kostenstabilen Bauens verpflichtend für alle öffentlichen Bauvorhaben. Die HOCHBAHN hat ihre Expertise im kostenstabilen Bau bereits mit vergangenen Netzausbauprojekten wie der U4 in die HafenCity unter Beweis gestellt. Aufgrund der langen Projektlaufzeit der gesamten U5 hat die HOCHBAHN eine angepasste und auf Großprojekte ausgelegte Risikobewertung sowie ein adaptiertes Berichtswesen aufgebaut. Grundlage ist auch hier die Methodik des kostenstabilen Bauens, wozu unter anderem ein intensives Risikomanagement, gutachterliche Prüfungen und zusätzliche Vorsorgepositionen gehören. In Abstimmung zwischen HOCHBAHN und BVM findet über die gesamte Projektlaufzeit ein kontinuierliches Monitoring und transparentes Reporting zur Kostenentwicklung statt.

Wie wird der Nutzen-Kosten-Faktor berechnet?

Im Rahmen der Standardisierten Bewertung sind bestimmte Nutzenkategorien vorgegeben. Neben betrieblichen Nutzen handelt es sich dabei vor allem um verkehrliche und umweltrelevante Wirkungen. Die einzelnen Nutzengrößen werden monetarisiert, um sie den Kosten vergleichbar gegenüberstellen zu können. Ausschlaggebende Indikatoren für den sehr hohen Nutzen-Kosten-Faktor der U5: die verkürzten Reisezeiten (mit der U5 können jährlich rund 17,5 Millionen Stunden Reisezeit eingespart werden), die durch das Umsteigen auf die U-Bahn eingesparte Menge an CO2 (die CO2-Emissionen sinken um 9 400 Tonnen pro Jahr) und der Raum, der oberirdisch frei wird, wenn die Mobilität unter die Erde gelegt wird.

Wie ist der Nutzen-Kosten-Faktor von 1,23 einzuordnen?

Der Nutzen-Kosten-Faktor (NKF) von 1,23 ist das beste Ergebnis, das für ein Netzausbauprojekt in Hamburg bislang erzielt wurde. Zum Vergleich: Für die U4 zu den Elbbrücken wurde ein NKF von 1,11 berechnet, für die U4-Verlängerung auf die Horner Geest ein NKF von 1,10 (alte Verfahrensanleitung). Diese Projekte sind im Umfang deutlich kleiner als die geplante U5 und damit entsprechend auch kostengünstiger. Das hohe Nutzen-Kosten-Verhältnis der U5 zeigt deshalb eindrucksvoll, wie sinnvoll und wichtig die U5 für Hamburg ist.

 

Wie geht es weiter? 

Die Planfeststellungsunterlagen werden im Herbst 2024 eingereicht. Bei planmäßigem Verlauf ist der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens Anfang 2026 zu erwarten, so dass bereits im Jahr 2026 der Baubeginn erfolgen kann. 

Die Inbetriebnahme der Haltestelle Jarrestraße ist für 2035 vorgesehen, der Fahrgastbetrieb auf der Strecke von Bramfeld bis zum Borgweg bereits vorgezogen für 2033. Damit ist schon vor Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts ein Umstieg zwischen der U3 und der U5 – und damit eine höhere Netzwirkung insgesamt – möglich.

 

Sie haben noch Fragen? 

Sprechen Sie Frederik Ahlmann-Eltze, U5-Beauftragter für den Abschnitt Borgweg bis Stephansplatz, an! Seine Kontaktdaten finden Sie hier

 

Weitere Informationen 

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Kommentare

Gespeichert von Gast am Mi., 14.08.2024 - 12:52

Das sind doch gute Neuigkeiten! Mir fehlt aktuell noch ein Überblick wie weit die anderen Streckenteile von der Planung fortgeschritten sind. Welche Teile befinden sich noch in der Vorplanung und welche bereits in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung? Sie müssen das jetzt nicht ad-hoc als Antwort auf diesen Kommentar beantworten, aber ich würde mich über einen Blogbeitrag freuen, der auf den Gesamtstand des U5-Projekts eingeht. Vielen Dank für Ihre bislang gute Arbeit!

Moin. Vielen Dank für Ihre Beteiligung. Mit den Planungen auf der U5 geht es abschnittsweise immer weiter voran. Sobald es wieder Neuigkeiten gibt, werden wir darüber unter anderem auf dieser Website informieren. Wir nehmen außerdem Ihren Vorschlag gern in unsere Ideensammlung mit auf.  

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