aktuell werden die Planungsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, kann der eigentliche Antrag auf Planfeststellung bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) beginnen.
Die Öffentlichkeit erhält im Zuge des Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit, sich die Planungen anzusehen und gegebenenfalls Einwendungen zu formulieren. Die Unterlagen werden von der BWI in den Bezirken, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Die Termine für die Auslegung werden zuvor u.a. im Amtlichen Anzeiger und über diese Website bekannt gemacht.
Übrigens: Der aktuelle Stand der Planung wurde im Juni 2024 auf Kampnagel vorgestellt. Sie können die Grafiken hier abrufen.
Hallo Herr Kahnt,
aktuell werden die Planungsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, kann der eigentliche Antrag auf Planfeststellung bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) beginnen.
Die Öffentlichkeit erhält im Zuge des Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit, sich die Planungen anzusehen und gegebenenfalls Einwendungen zu formulieren. Die Unterlagen werden von der BWI in den Bezirken, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Die Termine für die Auslegung werden zuvor u.a. im Amtlichen Anzeiger und über diese Website bekannt gemacht.
Übrigens: Der aktuelle Stand der Planung wurde im Juni 2024 auf Kampnagel vorgestellt. Sie können die Grafiken hier abrufen.