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Hallo Marc R.

vielen Dank für Ihre Frage.

Um die Baugenehmigung für den U5-Abschnitt zu erhalten, reicht die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH die fertigen Planungen bei der Planfeststellungsbehörde zur Genehmigung ein. Dies soll voraussichtlich im Herbst 2024 erfolgen. Die Behörde prüft die Planungen und erteilt am Ende die Baugenehmigung. Jeder Interessierte hat die Möglichkeit, die Planungen einzusehen, Stellung zu beziehen bzw. Einwände vorzubringen. Die Zeiträume für die Auslegung werden noch bekannt gegeben. Das gesamte Planfeststellungsverfahren liegt in der Verantwortlichkeit der prüfenden Behörde. Einwendungen müssen daher bei dieser vorgebracht werden.

Wenn die Baugenehmigung vorliegt, kann gebaut werden. Die ersten bauvorbereitenden Maßnahmen wie etwa Leitungsverlegungen sind für 2026 angestrebt, die eigentlichen Bauarbeiten für Tunnel und Haltestelle für 2028. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier.

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