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Behörde prüft Planung für U3 Fuhle

Seit 4. November 2024 können alle Bürgerinnen und Bürger die finalen Planungen zur U3 Haltestelle Fuhlsbüttler Straße öffentlich einsehen. Damit ist das Planfeststellungsverfahren für den Neubau gestartet.

So soll der zweite Zugang zur U3-Haltestelle Fuhlsbüttler Straße aussehen.

Wichtiger Schritt auf dem Weg zur U3 Fuhlsbüttler Straße: Die Planfeststellungsbehörde eröffnet jetzt das Verfahren zum Bau der zusätzlichen U3-Haltestelle zwischen den bestehenden Haltestellen Habichtstraße und Barmbek. In diesem werden die Planungsunterlagen vom 4. November bis 3. Dezember 2024 öffentlich im Bezirksamt Nord ausgelegt und im Internet abrufbar sein. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können diese einsehen und Einwendungen dazu einreichen. Die Einspruchsfrist endet am 03.01.2025. 

 

Was ist das Planfeststellungsverfahren? 

Es ist das formelle Verfahren, in dem die Genehmigungsbehörde die eingereichten Planunterlagen zum Bau der U-Bahn-Haltestelle ausführlich untersucht, z.B. darauf, dass die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Zugleich ermittelt sie in dem Prozess alle von dem Vorhaben betroffenen privaten und öffentlichen Belange und wägt sie miteinander ab. Geht die Abwägung der Genehmigungsbehörde schließlich zugunsten des Vorhabens aus, erteilt sie einen sogenannten Planfeststellungsbeschluss, der zum Bau der U-Bahn-Haltestelle berechtigt. 

Die Planunterlagen liegen vom 4. November bis zum 3. Dezember 2024 im Bezirksamt Nord öffentlich aus:
Bezirksamt Hamburg-Nord
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt (WBZ-3 Servicezentrum, Foyer)
Kümmelstraße 6, 20249 Hamburg 

 

Online werden die Planungsunterlagen ab 4. November 2024 auf der Seite der Planfeststellungsbehörde abrufbar sein: Planfeststellungsverfahren

 

Stellungnahmen zur Planung können dann bis zum 3. Januar 2025 schriftlich eingereicht werden. Eine Versendung per E-Mail ist nicht ausreichend.
Behörde für Wirtschaft und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
oder 
Bezirksamt Hamburg-Nord, Kümmelstraße 6, 20249 Hamburg    

 

Planung – Baugenehmigung – los geht’s! 

Wenn das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist und damit die Baugenehmigung vorliegt, kann der Bau der U3-Haltestelle Fuhlsbüttler Straße voraussichtlich 2027 beginnen. Die Eröffnung der neuen Haltestelle wird für Frühjahr 2029 angepeilt. Sollten Sie weitere Fragen zum Projekt haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Kolleginnen und Kollegen der HOCHBAHN (u3-fuhle@hochbahn.de). 

 

Ausblick – in Kürze

  • Herbst 2025: Planfeststellungsbeschluss (Genehmigung zum Bau) erwartet 
  • 2025/2026: Vorbereitende Arbeiten (u.a. Stromnetz Hamburg, Verlegung Netzstation) 
  • 2026: Ausschreibung und Vergabe Bauleistungen; Einrichten der Baustelle 
  • 2027/2028: Bau der Haltestelle 
  • Frühjahr 2029: Eröffnung der U3 Fuhlsbüttler Straße

 

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Kommentare

Gespeichert von Gast am Do., 07.11.2024 - 05:57

Obwohl die Unterlagen für den U5-Abschnitt bis Jarrestraße ebenfalls im Herbst eingereicht werden sollten, gab es dort keinen Artikel über die Auslegung der Unterlagen. Kann man also davon ausgehen, dass der Zeitplan hier nicht gehalten werden konnte und das Planfeststellungsverfahren noch nicht begonnen hat?

Gespeichert von Michael Kahnt am Di., 10.12.2024 - 12:50

Gemäß Drucksache - 22-0401 der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, die die 1. Planverschickung für die Straßenplanung Haltestellenumfeld der neuen U-Bahnhaltestelle Fuhlsbüttler Straße beinhaltet, sind "Für den Busverkehr sind keine weiteren Änderungen gegenüber dem Bestand vorgesehen." Das ist zwar schade, aber ich kann die Entscheidung nachvollziehen.
Können Sie trotzdem einmal erläutern, wie stark die Hochbahn in die Entscheidung involviert war, welche Überlegungen und mögliche Varianten es gab, und was am Ende zu dieser Entscheidung geführt hat?

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