beim Tunnelvortrieb kann es zu geringfügigen Erschütterungen kommen. Diese entsprechen ungefähr den Erschütterungen, die der vorbeifahrende Verkehr auf der Nordheimstraße erzeugt. Da die Tunnelbohrmaschine mit einer Geschwindigkeit von 8 Metern pro Tag läuft, werden die Erschütterungen - wenn überhaupt - nur kurz wahrnehmbar sein. Während des Tunnelvortriebs erfolgt sowohl vom Tunnel aus als auch an der Oberfläche ein Monitoring der Arbeiten. Alle Gebäude, die sich in einer Entfernung von bis zu 25 Meter von der Baustelle befinden, haben ein Anrecht auf Beweissicherung. Die Eigentümer*innen wurden oder werden von dem dafür beauftragten Unternehmen per Schreiben darüber informiert. Gebäudeschäden sind nicht zu erwarten.
Sollten Sie als Anwohnerin einen Verstoß gegen die vorgeschriebenen Arbeitszeiten auf der Baustelle feststellen, wenden Sie sich bitte dringend an die U5-Beauftragte, Tanja Taaks, unter tanja.taaks@hochbahn.de.
Die sehr kurzfristige Anwohnerinformation bezüglich möglicher anstehender Nachtarbeiten an der Baustelle für die U5-Haltestelle Barmbek Nord bitten wir zu entschuldigen. Wir sehen ein, dass dies Arbeitnehmer*innen vor eine nahezu unlösbare Aufgabe gestellt hat. Dies war eine Fehlplanung und wir setzen alles daran, dass dies nicht wieder vorkommt. Anwohner*innen in einer besonderen Lebenssituation, wie von Ihnen geschildert, können sich ebenfalls jederzeit gerne an die U5-Beauftragte wenden, um nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.
Lärmmessungen auf und am Baufeld dienen dazu, die erstellten Lärmprognosen zu belegen. Es ist im Interesse aller, die Lärmmessung zum Zeitpunkt der lärmemittierenden Arbeiten durchzuführen. Von “Lärmmessungen”, die nach Arbeitsende auf der Baustelle durchgeführt worden sein sollen, ist nichts bekannt.
Hallo Frau Klagge-Minev,
beim Tunnelvortrieb kann es zu geringfügigen Erschütterungen kommen. Diese entsprechen ungefähr den Erschütterungen, die der vorbeifahrende Verkehr auf der Nordheimstraße erzeugt. Da die Tunnelbohrmaschine mit einer Geschwindigkeit von 8 Metern pro Tag läuft, werden die Erschütterungen - wenn überhaupt - nur kurz wahrnehmbar sein. Während des Tunnelvortriebs erfolgt sowohl vom Tunnel aus als auch an der Oberfläche ein Monitoring der Arbeiten. Alle Gebäude, die sich in einer Entfernung von bis zu 25 Meter von der Baustelle befinden, haben ein Anrecht auf Beweissicherung. Die Eigentümer*innen wurden oder werden von dem dafür beauftragten Unternehmen per Schreiben darüber informiert. Gebäudeschäden sind nicht zu erwarten.
Sollten Sie als Anwohnerin einen Verstoß gegen die vorgeschriebenen Arbeitszeiten auf der Baustelle feststellen, wenden Sie sich bitte dringend an die U5-Beauftragte, Tanja Taaks, unter tanja.taaks@hochbahn.de.
Die sehr kurzfristige Anwohnerinformation bezüglich möglicher anstehender Nachtarbeiten an der Baustelle für die U5-Haltestelle Barmbek Nord bitten wir zu entschuldigen. Wir sehen ein, dass dies Arbeitnehmer*innen vor eine nahezu unlösbare Aufgabe gestellt hat. Dies war eine Fehlplanung und wir setzen alles daran, dass dies nicht wieder vorkommt. Anwohner*innen in einer besonderen Lebenssituation, wie von Ihnen geschildert, können sich ebenfalls jederzeit gerne an die U5-Beauftragte wenden, um nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.
Lärmmessungen auf und am Baufeld dienen dazu, die erstellten Lärmprognosen zu belegen. Es ist im Interesse aller, die Lärmmessung zum Zeitpunkt der lärmemittierenden Arbeiten durchzuführen. Von “Lärmmessungen”, die nach Arbeitsende auf der Baustelle durchgeführt worden sein sollen, ist nichts bekannt.