Rechtsabbiegen weiterhin uneingeschränkt möglich Hallo Herr Kahnt, vielen Dank für Ihren Beitrag. Ein Rechtsabbiegen von der Fuhlsbüttler Straße (Fahrtrichtung Norden) in die Nordheimstraße bzw. Steilshooper Allee ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Von unserer Seite wurde hier nichts verändert. Antworten
Hallo Herr Kahnt,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Ein Rechtsabbiegen von der Fuhlsbüttler Straße (Fahrtrichtung Norden) in die Nordheimstraße bzw. Steilshooper Allee ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Von unserer Seite wurde hier nichts verändert.