Das Rechtsabbiegen von der Fuhlsbüttler Straße (Fahrtrichtung Norden) ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Es ist von unserer Seite keine Änderung diesbezüglich vorgenommen worden. Sollten Autofahrende unabhängig von der Tatsache, dass ein Rechtsabbiegen in die Nordheimstraße möglich ist, dennoch den Manstadtsweg als „Abkürzung“ benutzen, wenden Sie sich bitte gerne an das zuständige Polizeikommissariat.
Hallo Ina Z.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Rechtsabbiegen von der Fuhlsbüttler Straße (Fahrtrichtung Norden) ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Es ist von unserer Seite keine Änderung diesbezüglich vorgenommen worden. Sollten Autofahrende unabhängig von der Tatsache, dass ein Rechtsabbiegen in die Nordheimstraße möglich ist, dennoch den Manstadtsweg als „Abkürzung“ benutzen, wenden Sie sich bitte gerne an das zuständige Polizeikommissariat.