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Hallo Herr Kahnt, 

bereits im Text wird darauf verwiesen, dass es u.a. entlang der Baugrube und auch am Zielschacht Baustelleneinrichtungsflächen geben wird. Dies sind notwendige Flächen, die u.a. zur Lagerung von Material, Maschinen und Baucontainer dienen.  Auf der Veranstaltung wurden diese Bereiche thematisiert.  

Die an die Haltestelle anschließende Kehr- und Abstellanlage ist auf der Grafik zur Baugrube berücksichtigt. Sie wird mit dem Tunnelvortrieb gebaut. Der Zielschacht an der Heukoppel wird dann offen hergestellt. Während der Erstellung des Notausgangs muss die Straße Heukoppel nach aktuellen Planungen für rund 2-3 Jahre gesperrt werden.   

Wichtig zu wissen: Die bauzeitlichen Verkehrsführungspläne aus den Planfeststellungsunterlagen sind nicht verbindlich, sondern den Planfeststellungsunterlagen nachrichtlich beigefügt worden. So war in der Planfeststellungsunterlage noch eine Kehre im Jahnkeweg vorgesehen, auf die jetzt aber verzichtet werden konnte. 

Sie sehen also, Abweichungen von den Verkehrsführungsplänen sind möglich und auch zulässig.  Darauf ist in dem Erläuterungsbericht auch hingewiesen worden. Verbindlicher Maßstab ist nur, dass alle Wohn- und Gewerbegrundstücke für den Fußgänger- und Kfz-Verkehr erschlossen bleiben. Alle Verkehrsführungen sind zudem mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger abgestimmt. 

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