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Gespeichert von Philipp am Mo., 08.01.2024 - 21:20

Die Aussagen "bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten" und "bis zu 1,3 Milliarden Euro" sind leider von begrenzter Aussagekraft bzw. geben eine Obergrenze wieder, nicht jedoch die mindestens zu erwartende Förderung. Die Aussagen wirken zudem missververständlich bzw. widersprüchlich. Daher folgende vier Fragen;
1. Wie ergibt sich die Aussage, dass 1,3 Milliarden Euro 70 Prozent der "tatsächlichen Gesamtbaukosten" von 2,8 Milliarden Euro entsprechen?
2. Wie hoch wird die Fördersumme voraussichtlich konkret sein, also nicht lediglich die mögliche Obergrenze?
3. Von welchen Faktoren ist der zu erwartende Anteil anbhängig?
4. Welche Maßnahmen/Teilvorhaben fallen unter die förderfähigen Kosten?

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