Der Bund beteiligt sich mit bis zu 75 Prozent an den förderfähigen Kosten der U5 von Bramfeld in die City Nord. Der Förderbescheid für den ersten Bauabschnitt beinhaltet mögliche Bundesfinanzhilfen bis zu 1,3 Milliarden Euro. Abhängig von künftig möglichen inflationsbedingten Preissteigerungen können in Abstimmung mit dem Bund weitere 600 Millionen Euro auf diesem Abschnitt eingereicht werden. In Summe ist also eine Förderung in Höhe von bis zu 1,9 Milliarden Euro und damit 70 Prozent der tatsächlichen Gesamtbaukosten von 2,8 Milliarden Euro möglich.
Für die gesamte U5 ist mit 1,23 eindeutig ein Nutzen-Kosten-Faktor größer 1 nachgewiesen. Damit ist die entscheidende Voraussetzung erfüllt, für das Gesamtprojekt Bundesfördermittel erhalten zu können. Aufgrund des Projektumfangs der U5 wird sie abschnittsweise geplant und gebaut. Entsprechend werden auch abschnittsweise die Fördermittel beim Bund beantragt.
Von welchen Faktoren der zu erwartende Anteil abhängt, können wir nicht sagen, da darüber der Bund entscheidet.
Was grundsätzlich die förderfähigen Kosten betrifft: Die Investitionen in die so genannte ortsfeste Infrastruktur (Tunnel, Bahnhöfe, Gleise, Signale, technische Ausrüstung) sind grundsätzlich förderfähig. Nicht förderfähig sind hingegen z.B. Fahrzeuge oder Werkstätten.
Hallo Philipp,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Der Bund beteiligt sich mit bis zu 75 Prozent an den förderfähigen Kosten der U5 von Bramfeld in die City Nord. Der Förderbescheid für den ersten Bauabschnitt beinhaltet mögliche Bundesfinanzhilfen bis zu 1,3 Milliarden Euro. Abhängig von künftig möglichen inflationsbedingten Preissteigerungen können in Abstimmung mit dem Bund weitere 600 Millionen Euro auf diesem Abschnitt eingereicht werden. In Summe ist also eine Förderung in Höhe von bis zu 1,9 Milliarden Euro und damit 70 Prozent der tatsächlichen Gesamtbaukosten von 2,8 Milliarden Euro möglich.
Für die gesamte U5 ist mit 1,23 eindeutig ein Nutzen-Kosten-Faktor größer 1 nachgewiesen. Damit ist die entscheidende Voraussetzung erfüllt, für das Gesamtprojekt Bundesfördermittel erhalten zu können. Aufgrund des Projektumfangs der U5 wird sie abschnittsweise geplant und gebaut. Entsprechend werden auch abschnittsweise die Fördermittel beim Bund beantragt.
Von welchen Faktoren der zu erwartende Anteil abhängt, können wir nicht sagen, da darüber der Bund entscheidet.
Was grundsätzlich die förderfähigen Kosten betrifft: Die Investitionen in die so genannte ortsfeste Infrastruktur (Tunnel, Bahnhöfe, Gleise, Signale, technische Ausrüstung) sind grundsätzlich förderfähig. Nicht förderfähig sind hingegen z.B. Fahrzeuge oder Werkstätten.