Zur Bewertung der S6 können wir nichts sagen, doch bei der S-Bahn handelt es sich um eine Leistungsfähigkeitssteigerung einer bestehenden Strecke. Dieses Projekt ist mit dem U5-Neubau nicht vergleichbar, bei der es sich eine Streckenneubaumaßnahme handelt, konkret um eine 24 Kilometer lange U-Bahn-Strecke quer durch Hamburg mit insgesamt 23 neuen Haltestellen.
Neben dem städtischen Haushalt sind Bundesmittel eine wesentliche Grundlage für die Finanzierung des U-Bahn-Netzausbaus, die Hamburg über das Regionalisierungsgesetz (Regionalisierungsmittel) zugewiesen bekommt und über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Mittel) erhalten kann.
Regionalisierungsmittel stellt der Bund den Bundesländern projektunabhängig und jährlich zur Verfügung. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt nach einem vorgegebenen Verteilungsschlüssel, der sich insbesondere nach der Einwohnerzahl und der Verkehrsleistung des jeweiligen Bundeslandes richtet. Teile der verfügbaren Regionalisierungsmittel können der HOCHBAHN nach vorheriger Beantragung und Mittelverfügbarkeit für den U-Bahn-Netzausbau zur Verfügung gestellt werden. Daneben kann Hamburg projektbezogen Förderungen von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen ÖPNV mit GVFG-Mitteln beim Bund beantragen – so auch für die U5. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bietet nach einer Novellierung die Möglichkeit einer Übernahme von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Projektosten durch den Bund.
Ein Nutzen-Kosten-Faktor größer als 1 nach Standardisierter Bewertung als GVFG-Fördervoraussetzung ergibt sich aus §3 Abs. 1c des GVFG („unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant“). Dass hierfür die Standardisierte Bewertung zugrunde zu legen ist, steht nicht im Gesetz, sondern ist geübtes Verwaltungshandeln.
Die GVFG-Mittel werden jährlich entsprechend des realen Bedarfs abgerufen. Auf dem ersten Abschnitt der U5 zwischen Bramfeld und der City Nord ist eine Gesamtbauzeit bis Anfang der 2030er Jahre geplant. Dementsprechend verteilen sich die rund 1,3 Milliarden Euro auf mehrere Haushaltsjahre.
Hallo Herr Kahnt,
vielen Dank für Ihre Nachfragen.
Zur Bewertung der S6 können wir nichts sagen, doch bei der S-Bahn handelt es sich um eine Leistungsfähigkeitssteigerung einer bestehenden Strecke. Dieses Projekt ist mit dem U5-Neubau nicht vergleichbar, bei der es sich eine Streckenneubaumaßnahme handelt, konkret um eine 24 Kilometer lange U-Bahn-Strecke quer durch Hamburg mit insgesamt 23 neuen Haltestellen.
Neben dem städtischen Haushalt sind Bundesmittel eine wesentliche Grundlage für die Finanzierung des U-Bahn-Netzausbaus, die Hamburg über das Regionalisierungsgesetz (Regionalisierungsmittel) zugewiesen bekommt und über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Mittel) erhalten kann.
Regionalisierungsmittel stellt der Bund den Bundesländern projektunabhängig und jährlich zur Verfügung. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt nach einem vorgegebenen Verteilungsschlüssel, der sich insbesondere nach der Einwohnerzahl und der Verkehrsleistung des jeweiligen Bundeslandes richtet. Teile der verfügbaren Regionalisierungsmittel können der HOCHBAHN nach vorheriger Beantragung und Mittelverfügbarkeit für den U-Bahn-Netzausbau zur Verfügung gestellt werden. Daneben kann Hamburg projektbezogen Förderungen von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen ÖPNV mit GVFG-Mitteln beim Bund beantragen – so auch für die U5. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bietet nach einer Novellierung die Möglichkeit einer Übernahme von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Projektosten durch den Bund.
Ein Nutzen-Kosten-Faktor größer als 1 nach Standardisierter Bewertung als GVFG-Fördervoraussetzung ergibt sich aus §3 Abs. 1c des GVFG („unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant“). Dass hierfür die Standardisierte Bewertung zugrunde zu legen ist, steht nicht im Gesetz, sondern ist geübtes Verwaltungshandeln.
Die GVFG-Mittel werden jährlich entsprechend des realen Bedarfs abgerufen. Auf dem ersten Abschnitt der U5 zwischen Bramfeld und der City Nord ist eine Gesamtbauzeit bis Anfang der 2030er Jahre geplant. Dementsprechend verteilen sich die rund 1,3 Milliarden Euro auf mehrere Haushaltsjahre.