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Gespeichert von Michael Kahnt am Do., 26.10.2023 - 09:20

Auf der Landespressekonferenz der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) vom 24.10.2023 wurde für die S Bahn Hamburg ein Nutzen-Kosten-Quotient von 3,32 genannt. Er ist damit um das 2,5fache höher als der für die U5. Woran liegt das? Und was ist mit der Aussage "...und damit beim besten Wert, den es in Hamburg jemals für ein derartiges Infrastrukturprojekt gab."?
"Mit dem Nutzen-Kosten-Faktor über 1 ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, damit bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die U5 vom Bund über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bezahlt werden könnten." Eine solche Voraussetzung wird im Gesetz nicht explizit genannt. Woher kommt dann die Aussage im Artikel?
Und noch etwas passt nicht. Laut GVFG gibt es in den Jahren 2021 bis 2024 jährlich 1 000 Millionen Euro und im Jahr 2025 jährlich 2 000 Millionen Euro. Diese Summe gibt es für alle Länder insgesamt. Wie kann Hamburg dann einen Förderantrag über 1,3 Mrd Euro stellen? Die Summe steht gar nicht zur Verfügung. Vielleicht können Sie das erklären?

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