Dieses Thema haben unsere Planerinnen und Planer selbstverständlich auf dem Schirm. Es gibt gesetzliche Richtwerte, die bei der Planung von Schienenverkehrswegen eingehalten werden müssen, um Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Geräuschen und Erschütterungen zu schützen. Andernfalls müssen Maßnahmen zur Reduzierung von Schall und Erschütterung ergriffen werden. Zudem stehen wir hierzu im engen Austausch mit dem UKE.
Hallo Björn,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Dieses Thema haben unsere Planerinnen und Planer selbstverständlich auf dem Schirm. Es gibt gesetzliche Richtwerte, die bei der Planung von Schienenverkehrswegen eingehalten werden müssen, um Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Geräuschen und Erschütterungen zu schützen. Andernfalls müssen Maßnahmen zur Reduzierung von Schall und Erschütterung ergriffen werden. Zudem stehen wir hierzu im engen Austausch mit dem UKE.