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Gespeichert von Moderation am Mo., 29.01.2024 - 11:50
Antwort auf von Hans-Georg Klein

Guten Tag Herr Klein,  

Die Bauzeitenbegrenzung ist eine Lärmschutzauflage der Genehmigungsbehörde, um die Nachtruhe im Umfeld der offenen Baustellen gewährleisten zu können. Weil die Tunnelbohrmaschine an der Oberfläche nicht zu hören ist, kann sie auch nachts betrieben werden. Auch für die Ver- und Entsorgung des Tunnelvortriebs in Alsterdorf sowie für im Einzelfall unvermeidliche Nachtarbeiten ist eine Nachtarbeitsgenehmigung erteilt worden. 

Sollte dies nötig sein, werden wir die Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig über die gängigen Kanäle informieren.  

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