Komplettsperrung vs. Abschnitte Dort steht ja "... für den Durchgangsverkehr...". Das widerspricht für mich nicht der Aussage, dass sie Abschnittsweise geöffnet wird, wenn ein Bauabschnitt fertig gestellt wurde. Antworten
Dort steht ja "... für den Durchgangsverkehr...". Das widerspricht für mich nicht der Aussage, dass sie Abschnittsweise geöffnet wird, wenn ein Bauabschnitt fertig gestellt wurde.