U5 Planungs- und Bauzeitraum
Der Bundestag hat Ende 2018 das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs-
und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschlossen, um Verkehrsprojekte schneller zu planen und bauen. Könnte man dadurch die U5 schneller planen und bauen? Und wenn nein, warum nicht?
Answer 4 Jahre 5 Monate 3 Wochen 5 Tage ago
Mit dem "Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich" vom 29.11.2019 (BGBl. I, S. 2377) werden ausschließlich Vorschriften geändert, die bei der Planung von U-Bahn-Betriebsanlagen keine Anwendung finden (z.B. Fernstraßengesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Bundeswasserstraßengesetz). Deshalb hat das Gesetz keine Auswirkungen auf Planung und Bau der U5.