Aktuell befindet sich die Planung zur U4-Verlängerung auf die Horner Geest noch im Planfeststellungsverfahren. In diesem formellen Verfahren untersucht die Behörde die eingereichte Planung ausführlich, etwa ob zwingende gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Zugleich ermittelt sie in dem Prozess alle von dem Vorhaben betroffenen privaten und öffentlichen Belange und wägt sie miteinander ab. Geht die Abwägung der Behörde schließlich zugunsten des Vorhabens aus, erteilt die Behörde einen sogenannten Planfeststellungsbeschluss, der zum Bau der U-Bahn berechtigt. Zunächst war mit einem Baubeginn Ende 2019 gerechnet worden. Jetzt soll dieser voraussichtlich im Frühjahr 2020 sein. Mehr dazu lesen Sie hier auf der Website.