Ein Bus der HOCHBAHN steht vor einer Ersatzhaltestelle nahe der Horner Rennbahn.

Bushaltestellen auf Horner Geest werden überdacht

Fahrgäste an der Rennbahnstraße warten jetzt überdacht: Die Ersatzhaltestelle U Horner Rennbahn verfügt seit Anfang Dezember über einen Unterstand. Aufgrund der Bauarbeiten zur U4-Verlängerung auf die Horner Geest wurde die Bushaltestelle der Linien 213, 160, 260 und des X32 die Rennbahnstraße Ecke Bauerberg verlegt.

Weitere Bushaltestellen in Arbeit

Zusätzlich sollen Anfang 2021 fünf weitere Unterstände entlang der Linie 161 Richtung U Legienstraße und der Umleitungsstrecke der Linie 261 Richtung U Horner Rennbahn aufgestellt werden: an den Haltestellen Am Horner Moor, Querkamp, Stengelestraße, Dahrendorfweg und Horner Redder.

Die Genehmigung hat die HOCHBAHN Anfang Dezember erhalten und plant nun mit Hochdruck, wann diese aufgestellt werden können. Dies hängt vom Wetter (Frost) und einer weiteren notwendigen Baugenehmigung ab. Diese wird benötigt, weil die festen Unterstände auf einem im Boden gegründeten Fundament stehen und das Erdreich entsprechend sondiert und präpariert werden muss.

Die Linie 161 ergänzt die bestehende Linie 261, indem sie die Anwohnerinnen und Anwohner westlich des Grüningwegs anbindet. Zusammen bieten beide Linien den Fahrgästen auf der Horner Geest auch während der U4-Bauarbeiten kurze, schnelle Wege durch den Stadtteil und zur nächsten U-Bahn-Haltestelle.

Warum können nicht an allen Ersatzhaltestellen auf der Horner Geest mobile oder feste Unterstände aufgestellt werden?
Einerseits ergeben diese v.a. in Fahrtrichtung der U-Bahn-Haltestellen Horner Rennbahn und Legienstraße Sinn, um den wartenden Fahrgästen Schutz zu bieten. In der Gegenrichtung wird sich eher weniger an der Haltestelle aufgehalten, weil die Fahrgäste hier vorwiegend aussteigen.

An anderen Haltestellen reicht der Platz vor Ort nicht aus. Denn mobile wie feste Unterstände benötigen eine Fläche, auf der sie sicher und in ausreichendem Abstand zu Straßen sowie Fuß- und Radwegen stehen. Zudem dürfen Unterstände und die an ihnen haltenden Busse keine Sichtachsen behindern, die der Verkehrssicherheit dienen.


Weitere Informationen


(Stand: 15.12.2020)