Zunächst dient die Baustraße am Horner Bogen ausschließlich der Zufahrt von Baustellenfahrzeugen zur Lager- und Logistikfläche an der Horner Galopprennbahn und darf nicht von privaten Pkw befahren werden.
Was die Führung der Fußwege betrifft: Die wird bei Baustellen so organisiert, dass Fußgänger*innen auch bei Umleitungen befestigte und beleuchtete Wege zur Verfügung stehen. Die offizielle Umleitung für Fußgänger*innen an der Kreuzung Hermannstal/Manshardtstraße ist – von der Verkehrsdirektion der Polizei als zuständiger Stelle – über Hermannstal festgelegt und nicht über den Fußweg neben der Baustraße. Zudem war der Fußweg neben der Baustraße auch in der Vergangenheit nicht beleuchtet. Eine Beleuchtung dieses Weges ist daher von unserer Seite aus nicht vorgesehen.
Kürzlich wurde ein Antrag im Regionalausschuss beschlossen, dass die zuständige Fachabteilung des Bezirksamts den Weg entsprechend ausstatten soll. Eine Stellungnahme des Bezirksamtes zu diesem Beschluss liegt aktuell noch nicht vor.
am 08. Nov. 2021
um 15:44 Uhr
Baustraße und Fußwege
Guten Tag und vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zunächst dient die Baustraße am Horner Bogen ausschließlich der Zufahrt von Baustellenfahrzeugen zur Lager- und Logistikfläche an der Horner Galopprennbahn und darf nicht von privaten Pkw befahren werden.
Was die Führung der Fußwege betrifft: Die wird bei Baustellen so organisiert, dass Fußgänger*innen auch bei Umleitungen befestigte und beleuchtete Wege zur Verfügung stehen. Die offizielle Umleitung für Fußgänger*innen an der Kreuzung Hermannstal/Manshardtstraße ist – von der Verkehrsdirektion der Polizei als zuständiger Stelle – über Hermannstal festgelegt und nicht über den Fußweg neben der Baustraße. Zudem war der Fußweg neben der Baustraße auch in der Vergangenheit nicht beleuchtet. Eine Beleuchtung dieses Weges ist daher von unserer Seite aus nicht vorgesehen.
Kürzlich wurde ein Antrag im Regionalausschuss beschlossen, dass die zuständige Fachabteilung des Bezirksamts den Weg entsprechend ausstatten soll. Eine Stellungnahme des Bezirksamtes zu diesem Beschluss liegt aktuell noch nicht vor.