Uns ist bewusst, dass die U4-Baustelle Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner mit sich bringt. Es ist uns daher ein wichtiges Anliegen, Lärm durch den Einsatz von anwohnerschonenden Baumethoden und modernen Geräten sowie der Optimierung der Bauabläufe soweit es möglich ist zu reduzieren. Vollständig verhindern können wir ihn jedoch nicht.
Beim Bau der Verlängerung der U4 auf die Horner Geest sowie den dafür vorbereitenden Arbeiten (z.B. Leitungsverlegungen) kommen erprobte und sichere Bauverfahren zum Einsatz. Während der Planung fanden hierfür umfangreiche Untersuchungen vor Ort, z.B. zur Bodenbeschaffenheit und Bebauung, statt. Für etwaige Schäden, die nachweislich durch die U4-Baumaßnahmen entstanden sind, wird die HOCHBAHN selbstverständlich aufkommen. Bitte melden Sie Schäden an den oder die Eigentümer*in des Gebäudes bzw. die Vermietungsgesellschaft.
Während der Bauzeit werden abschnittsweise Parkplätze wegfallen. Sobald ein Abschnitt fertiggestellt ist, wird die Oberfläche, inkl. Parkplätze, wiederhergestellt. Wir sind bemüht, die Erreichbarkeit von privaten Parkplätzen sicherzustellen bzw. temporäre Ersatzstellflächen zu schaffen. Für öffentliche Parkplätze kann jedoch auch weiterhin kein Ersatz zur Verfügung gestellt werden.
Sollten Sie weitere Nachfragen haben, wenden Sie sich auch gerne an uns unter u4-horn@hochbahn.de.
am 01. Apr. 2021
um 15:32 Uhr
Bauarbeiten Meurerweg
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Uns ist bewusst, dass die U4-Baustelle Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner mit sich bringt. Es ist uns daher ein wichtiges Anliegen, Lärm durch den Einsatz von anwohnerschonenden Baumethoden und modernen Geräten sowie der Optimierung der Bauabläufe soweit es möglich ist zu reduzieren. Vollständig verhindern können wir ihn jedoch nicht.
Beim Bau der Verlängerung der U4 auf die Horner Geest sowie den dafür vorbereitenden Arbeiten (z.B. Leitungsverlegungen) kommen erprobte und sichere Bauverfahren zum Einsatz. Während der Planung fanden hierfür umfangreiche Untersuchungen vor Ort, z.B. zur Bodenbeschaffenheit und Bebauung, statt. Für etwaige Schäden, die nachweislich durch die U4-Baumaßnahmen entstanden sind, wird die HOCHBAHN selbstverständlich aufkommen. Bitte melden Sie Schäden an den oder die Eigentümer*in des Gebäudes bzw. die Vermietungsgesellschaft.
Während der Bauzeit werden abschnittsweise Parkplätze wegfallen. Sobald ein Abschnitt fertiggestellt ist, wird die Oberfläche, inkl. Parkplätze, wiederhergestellt. Wir sind bemüht, die Erreichbarkeit von privaten Parkplätzen sicherzustellen bzw. temporäre Ersatzstellflächen zu schaffen. Für öffentliche Parkplätze kann jedoch auch weiterhin kein Ersatz zur Verfügung gestellt werden.
Sollten Sie weitere Nachfragen haben, wenden Sie sich auch gerne an uns unter u4-horn@hochbahn.de.