vielen Dank für Ihren Kommentar. Vor dem eigentlichen Tunnel- und Haltestellenbau der U4 auf die Horner Geest müssen im Erdreich verschiedene Leitungen (u.a. Wasser/Abwasser, Strom, Fernwärme, Kommunikation) verlegt werden. Die Versorgung aller Anwohner*innen soll dabei durchgehend gewährleistet werden. Dennoch kann es im Rahmen der komplexen und umfangreichen Leitungsarbeiten zu kurzfristigen Einschränkungen kommen.
Grundsätzlich ist die HOCHBAHN für die übergeordnete Koordination der Leitungsarbeiten zuständig. Um die Ausführung der Arbeiten kümmert sich jedoch der jeweilige Versorger. Dieser ist verpflichtet, betroffene Haushalte rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten durch geeignete Anlieger*inneninformationen über die Baumaßnahme sowie mögliche kurzfristige Einschränkungen zu informieren. In dieser Information ist auch ein*e Ansprechpartner*in zu benennen.
Da sich der Planungs- und Baufortschritt stetig ändert und der jeweilige Versorger für die Bauausführung zuständig ist, ist es seitens der HOCHBAHN leider nicht umsetzbar, einzelne Maßnahmen verschiedener Versorger langfristig vorher anzukündigen.
Wenn Ihnen entsprechende Einschränkungen durch die Bauausführungen auffallen oder sich Ihr Eindruck verdichtet, nicht hinreichend über bestehende Maßnahmen informiert worden zu sein, bitten wir Sie, sich direkt an Ihr Versorgungsunternehmen zu wenden.
Über unseren Baustellen-Kompass für Anwohner*innen sowie den U4-Newsletter können Sie sich fortlaufend über Neuigkeiten von der Baustelle sowie wichtige übergeordnete Themen für Anwohner*innen informieren.
am 05. Okt. 2020
um 15:35 Uhr
Leitungsverlegungen
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Vor dem eigentlichen Tunnel- und Haltestellenbau der U4 auf die Horner Geest müssen im Erdreich verschiedene Leitungen (u.a. Wasser/Abwasser, Strom, Fernwärme, Kommunikation) verlegt werden. Die Versorgung aller Anwohner*innen soll dabei durchgehend gewährleistet werden. Dennoch kann es im Rahmen der komplexen und umfangreichen Leitungsarbeiten zu kurzfristigen Einschränkungen kommen.
Grundsätzlich ist die HOCHBAHN für die übergeordnete Koordination der Leitungsarbeiten zuständig. Um die Ausführung der Arbeiten kümmert sich jedoch der jeweilige Versorger. Dieser ist verpflichtet, betroffene Haushalte rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten durch geeignete Anlieger*inneninformationen über die Baumaßnahme sowie mögliche kurzfristige Einschränkungen zu informieren. In dieser Information ist auch ein*e Ansprechpartner*in zu benennen.
Da sich der Planungs- und Baufortschritt stetig ändert und der jeweilige Versorger für die Bauausführung zuständig ist, ist es seitens der HOCHBAHN leider nicht umsetzbar, einzelne Maßnahmen verschiedener Versorger langfristig vorher anzukündigen.
Wenn Ihnen entsprechende Einschränkungen durch die Bauausführungen auffallen oder sich Ihr Eindruck verdichtet, nicht hinreichend über bestehende Maßnahmen informiert worden zu sein, bitten wir Sie, sich direkt an Ihr Versorgungsunternehmen zu wenden.
Über unseren Baustellen-Kompass für Anwohner*innen sowie den U4-Newsletter können Sie sich fortlaufend über Neuigkeiten von der Baustelle sowie wichtige übergeordnete Themen für Anwohner*innen informieren.