Behörde prüft Planung für U4 Grasbrook
Moka Studio
Der Sprung über die Elbe wird Realität. Ende 2031 – also in gut fünfeinhalb Jahren – sollen die Fahrgäste die Elbe mit der U-Bahn überqueren können. Nächster Halt: Grasbrook. Die U4 wird über die aktuelle Endhaltestelle Elbbrücken Richtung Süden verlängert. Die Planungen dafür konnte die HOCHBAHN vor wenigen Wochen abschließen. Jetzt hat das Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Strecke und den Bau der neuen Haltestelle über dem Moldauhafen begonnen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens haben Bürgerinnen und Bürger vom 9. Juli bis 8. August 2025 die Möglichkeit, die Planungsunterlagen im Bezirksamt Hamburg-Mitte einzusehen oder im Internet abzurufen. Bis zum 8. September 2025 können sich die Bürgerinnen und Bürger zu den Planungen äußern.
Was ist das Planfeststellungsverfahren?
Es ist das formelle Verfahren, in dem die Planfeststellungsbehörde die eingereichten Planunterlagen zum Bau der U4-Verlängerung auf den Grasbrook ausführlich untersucht, z.B. darauf, dass die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Zugleich ermittelt sie in dem Prozess alle von dem Vorhaben betroffenen privaten und öffentlichen Belange und wägt sie miteinander ab. Geht die Abwägung der Genehmigungsbehörde schließlich zugunsten des Vorhabens aus, erteilt sie einen sogenannten Planfeststellungsbeschluss, der zum Bau der U4-Verlängerung auf den Grasbrook berechtigt.
Die Planunterlagen können vom 9. Juli bis zum 8. August 2025 während der Amtsstunden im Bezirksamt Hamburg-Mitte eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 040-42854-3448 oder per E-Mail-Anfrage unter bp-service@hamburg-mitte.hamburg.de möglich.
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Dezernat für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Fachamt Bauprüfung – Kundenservice,
Caffamacherreihe 1-3, 5. OG, Flurbereich C (Servicebereich)
20355 Hamburg
Online sind die Planungsunterlagen auf der Seite der Planfeststellungsbehörde abrufbar: Planfeststellungsverfahren.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich Einwendungen gegen den Plan erheben – bei der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, Planfeststellungsbehörde (Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg) oder beim Bezirksamt Hamburg-Mitte (Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg). Eine Versendung per E-Mail ist nicht ausreichend.
Wie geht es danach weiter?
Wenn das Planfeststellungsverfahren erfolgreich abgeschlossen ist und der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, können die bauvorbereitenden Maßnahmen beginnen. Der Bau der Haltestelle erfolgt dann voraussichtlich ab 2027. Ende 2031 soll die U4 dann über dem Moldauhafen halten. Sollten Sie Fragen zum Projekt haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an Lukas Renken, U4-Beauftragter der HOCHBAHN (lukas.renken@hochbahn.de).
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