Guten Tag,
leider ist eine Erstattung von Fahrt- und/oder sonstigen Kosten bei streikbedingten Betriebsstörungen nicht möglich. So heißt es in den "Allgemeinen Beförderungsbedingungen" in § 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen:
"Soweit gesetzliche Regelungen nichts anderes vorsehen, begründen Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel keine Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen."
Dies gilt auch im Falle eines Streiks, denn mit Betriebsunterbrechungen sind nicht nur solche Unterbrechungen gemeint, die innerhalb von kurzer Zeit behoben werden können. Erfasst wird vielmehr jeder Fall einer Betriebsunterbrechung. Beim Streik handelt es sich daher ebenfalls um einen Fall der Betriebsunterbrechung, der von § 16 der Beförderungsbedingungen abgedeckt wird und auch für diesen Fall bestimmt ist, dass keine Ersatzansprüche bestehen.
Wir bedauern, Ihnen keine andere Antwort geben zu können sowie die entstandenen Unannehmlichkeiten.
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