Guten Tag und vielen Dank für Ihre Nachricht.
Uns ist bewusst, dass eine Baustelle direkt vor der Tür eine enorme Belastung darstellen kann, und wir nehmen die Anliegen der Anwohnenden sehr ernst. In der Vergangenheit wurden aufgrund temporärer lärmintensiver Arbeiten gesetzlich festgelegte Lärmgrenzwerte überschritten. Daraus ergab sich für die Dauer der Arbeiten ein zeitlich begrenzter Anspruch auf Finanzierung von Wohnersatzraum für die Anwohnenden. Dem sind wir – wie auch in Ihrem Fall – nachgekommen. Grundsätzlich wird der Zeitraum der Anspruchsberechtigung immer vorab an die betroffenen Anwohnenden kommuniziert.
Aktuell finden Aushubarbeiten statt, deren Lärmemissionen geringer ausfallen und keine Grenzwerte überschreiten. Aus diesem Grund besteht derzeit kein Anspruch auf Finanzierung von Wohnersatzraum. Maßgeblich für die Beurteilung sind in allen Fällen Lärmprognosen und stichprobenartige Lärmmessungen unabhängiger Gutachter.
Wir befinden uns in engem Austausch mit allen betroffenen Anwohnenden. Sollten Sie weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich gern, wie bisher auch, an die Ihnen bekannten Ansprechpartner*innen.
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