Guten Tag,
die Prüfung der Planungsunterlagen auf Vollständigkeit läuft noch. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, kann der eigentliche Antrag auf Planfeststellung bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) gestellt werden. Über den Start des Planfeststellungsverfahrens werden wir u.a. auf dieser Website informieren.
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens erhält die Öffentlichkeit dann die Möglichkeit, sich die Planungen anzusehen und gegebenenfalls Einwendungen zu formulieren. Dafür werden die Unterlagen von der BWI in den Bezirken, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Die Termine für die Auslegung werden zuvor im Amtlichen Anzeiger und u.a. auf dieser Website bekannt gemacht. Das gesamte Planfeststellungsverfahren und damit auch die Termine zur Auslegung liegen in der Verantwortlichkeit der prüfenden Behörde.
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