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BE-Flächen für U5-Baustellen

Um die U5 zu bauen, braucht es wichtige Flächen zur Versorgung der Baustelle. Die in einer dicht bebauten Innenstadt zu finden, ist eine komplexe und nicht immer einfache Aufgabe. Wie bei der Suche vorgegangen wird.

BE-Flächen

Ob Lagerung oder Logistik – Baustelleneinrichtungsflächen, kurz BE-Flächen, erfüllen viele wichtige Aufgaben beim Bauen. Neben dem Abstellen von Material und Maschinen und dem Beherbergen von Baucontainern werden sie unter anderem auch für den Einsatz der Tunnelbohrmaschine benötigt. 

Wichtig dabei ist: BE-Flächen im Rahmen der U5-Bauarbeiten sind vorübergehend, benötigen eine bestimmte Größe und müssen möglichst nah zur eigentlichen Baustelle liegen, um lange Wege durch die Stadt bestmöglich zu minimieren. Das vermeidet nicht nur zusätzlichen Verkehr auf Hamburgs Straßen, sondern auch CO2. 

Besonders herausfordernd für den Bau der U5 ist es, diese Flächen in einem dicht bebauten, innerstädtischen Umfeld entlang der U5-Strecke zu finden. Denn die BE-Flächen sollen die baulichen Kriterien erfüllen und dabei möglichst wenige Beeinträchtigungen für die Menschen in der Stadt und die Umwelt mit sich bringen.

Wo wir aktuell stehen? 

Der U5-Abschnitt von der Jarrestraße zu den Arenen befindet sich aktuell in einem frühen Planungsstadium, der sogenannten Entwurfsplanung. Was die Planerinnen und Planer in dieser Phase unter anderem beschäftigt: Sie suchen und prüfen Flächen, die sich potenziell als BE-Flächen für den U5-Bau eignen. 

Es findet also ein umfassender Prüfungs- und Abwägungsprozess statt, bei dem alle möglichen Optionen berücksichtigt und miteinander abgewogen werden, damit die spätere Empfehlung für die BE-Fläche rechtssicher ist und damit den Anforderungen des späteren Planfeststellungsverfahrens entspricht. 

Daher wird für die Suche nach BE-Flächen ein größtmöglicher Suchraum herangezogen, um so viele Optionen wie möglich prüfen und abwägen zu können. Für die konkrete Auswahl der BE-Flächen sind einheitliche, transparent nachvollziehbare Kriterien anzuwenden. Hierzu gehören die Auswirkungen auf Verkehr, Umwelt, Freizeit und Wirtschaft sowie die Wiederherstellungsfähigkeit der Flächen nach der Nutzung als BE-Fläche.  

Grundsätzlich werden im Auswahlprozess sehr enge Maßstäbe gesetzt. Die Prüfung und Abwägung sowie die abschließende Bewertung der Flächen erfolgt in Abstimmung mit externen Fachexperten und Gutachtenden sowie städtische Behörden wie z.B. der BUKEA, der BSW und den zuständigen Bezirksämtern. 

Aus den Kriterien ergibt sich, dass bereits versiegelte Flächen grundsätzlich bevorzugt werden. Eine Einrichtung von BE-Flächen in der Außenalster ist daher sehr unwahrscheinlich und wird nicht angestrebt. Aus den genannten Gründen ist es jedoch erforderlich, auch diese Flächen in den Prüfungsprozesses einzubeziehen und ihre geringere Geeignetheit gegenüber anderen Optionen rechtssicher zu dokumentieren. 

 

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Kommentare

Gespeichert von Michael Kahnt am Do., 27.02.2025 - 10:28

Die Erklärung ist durchaus nachvollziehbar. Wie kam es dann aber trotz aller Abstimmung und umfänglichem Auswahlprozess dazu, dass an der geplanten U5 Haltestelle Borgweg alle erst vorgeschlagenen BE-Flächen durch den Bezirk Hamburg-Nord abgelehnt wurden?
Und was ist mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, die immer erst in den Prozess einbezogen werden, wenn die gründliche Auswahl abgeschlossen ist?

Hallo Herr Kahnt,

vielen Dank für Ihre Fragen. Die ursprünglich geprüften Flächen für den U5-Abschnitt von City Nord bis Jarrestraße (u.a. Sportplatz der Forsmannschule, Park mit Spielplatz östlich des VfL93, Fußballplatz Possmoorweg) wurden durch den Bezirk abgelehnt, weil es sich um eine für den Stadtteil öffentlich zugängliche, wichtige Sozialinfrastruktur handelt. Für die Fläche im Bereich Goldbekufer spricht insbesondere, dass diese ohnehin zukünftig durch eine vorgesehene Wohnbebauung umgenutzt werden wird. Durch einen Verweis des Bezirks trat die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH in Kontakt mit dem Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG), der für das Stadtentwicklungsprojekt am Goldbekufer zuständig ist. Dadurch entstand die Möglichkeit der Mitnutzung einer Teilfläche des städtebaulichen Areals, sodass eine bauzeitliche Beanspruchung zusätzlicher Flächen im Stadtteil vermieden werden kann. Die Fläche befindet sich außerdem zentral im Bereich der U5-Baustelle und vermeidet damit viele Baustellenverkehre, sie ist ausreichend groß und hat den größtmöglichen Abstand zur umliegenden Wohnbebauung aller betrachteten Flächen.

Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist für uns ein wichtiges Anliegen. Ein Beteiligungsverfahren setzt dabei jedoch voraus, dass es eine entsprechende Möglichkeit zur gemeinsamen Entwicklung des jeweiligen Themas gibt. In diesem Fall hat sich die gemeinsame Gestaltung des Prozesses aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen nicht angeboten.

Gespeichert von Andreas Hoberg am Do., 27.02.2025 - 13:11

Wenn das Thema in Billstedt oder Wilhelmsburg relevant wäre, wäre der Hochbahn oder der FHH die Meinung der Betroffenen egal. Aber da hier ja Leute betroffen sind, die Regierungen sozial näherstehen wagt man sich nicht ran. Natürlich ist die Außenalster mehr als geeignet für die entsprechenden Bauflächen. Und das soll ja auch nur für einen Zeitraum von 5 bis 8 Jahren bestehen bleiben. Die Alster ist übrigen kein natürlicher See wie wir Urhanseaten ja alle wissen.

Einen Urhanseaten der die Entstehung der Binnenalster noch erlebte, den gibt es gar nicht mehr. Die Binnenalster entstand schon um 1250 mit der Aufstauung, entsprechend existiert auch schon so lange die Außenalster als STAUSEE.

Nur ökologisch ist die Außenalster nicht als Ablagefläche für Aushub geeignet, zumal es auch alles Brutfläche für Wasservögel an den entsprechenden Uferbereichen ist.

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